AGB

Teilnahmebedingungen für Kurse

Die Gebühren für teilgenommene Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Für eine versäumte Kurseinheit in der Geburtsvorbereitung werden jeweils 16,00 € berechnet, für eine Rückbildungseinheit jeweils 10,00 €.

Dabei ist es unherblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Sonderausnahmen sind ärztlich angeordnete Liegezeiten, stationäre Krankenhausaufenthalte und/oder eine vorzeitige Entbindung.

Die einzelenen Kursstunden bauen aufeinander auf. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.

Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, stellt die Hebamme die Kursgebühren (Geburtsvorbereitung: 120,00 € - Rückbildungsgymnastik: 80,00 €) komplett privat in Rechnung. Eine Stornierung muss schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen. 

Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.