Hier sehen Sie die Übersicht über das Kursangebot. Sie können sich auch gleich für einen Kurs anmelden.
Bitte melde dich für diesen Kurs erst an, wenn dein Kind bereits geboren ist.
Kursbeginn sollte 7-8 Wochen nach der Geburt bzw.
nach der Untersuchung beim Gynäkologen/Gynäkologin sein.
Teilnahmebedingungen für Kurse
Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Für eine versäumte Kurseinheit in der Rückbildungsgymnastik werden jeweils 10,00 € berechnet. Zum ersten Kursabend werden hierfür 50,00 € (gerne in 10,00 € Scheinen) von der Teilnehmerin mitgebracht. Für versäumte Stunden wird das Geld entsprechend einbehalten oder zurück gezahlt.
Dabei ist es unherblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Sonderausnahmen sind ärztlich angeordnete Liegezeiten und/oder stationäre Krankenhausaufenthalte.
Die einzelenen Kursstunden bauen aufeinander auf. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, stellt die Hebamme die Kursgebühren in Höhe von 80,00 € komplett privat in Rechnung. Eine Stornierung muss schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen.
Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Kursort: Kleine Wunder
Kurstyp: für Wöchnerinnen
Kursleitung: Helena Warkentin
Teilnahmebedingungen für Kurse
Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Für eine versäumte Kurseinheit in der Geburtsvorbereitung werden jeweils 16,00 € privat in Rechnung gestellt.
Dabei ist es unherblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Sonderausnahmen sind ärztlich angeordnete Liegezeiten, stationäre Krankenhausaufenthalte und/oder eine vorzeitige Entbindung.
Die einzelenen Kursstunden bauen aufeinander auf. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, stellt die Hebamme die Kursgebühren in Höhe von 120,00 € komplett privat in Rechnung. Eine Stornierung muss schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen.
Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Partnergebühr: 20 €
Kursort: Kleine Wunder
Kurstyp: für Schwangere
Kursleitung: Helena Warkentin
Bitte melde dich für diesen Kurs erst an, wenn dein Kind bereits geboren ist.
Kursbeginn sollte 7-8 Wochen nach der Geburt bzw.
nach der Untersuchung beim Gynäkologen/Gynäkologin sein.
Teilnahmebedingungen für Kurse
Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Für eine versäumte Kurseinheit in der Rückbildungsgymnastik werden jeweils 10,00 € berechnet. Zum ersten Kursabend werden hierfür 50,00 € (gerne in 10,00 € Scheinen) von der Teilnehmerin mitgebracht. Für versäumte Stunden wird das Geld entsprechend einbehalten oder zurück gezahlt.
Dabei ist es unherblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Sonderausnahmen sind ärztlich angeordnete Liegezeiten und/oder stationäre Krankenhausaufenthalte.
Die einzelenen Kursstunden bauen aufeinander auf. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, stellt die Hebamme die Kursgebühren in Höhe von 80,00 € komplett privat in Rechnung. Eine Stornierung muss schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen.
Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Kursort: Kleine Wunder
Kurstyp: für Wöchnerinnen
Kursleitung: Helena Warkentin
Teilnahmebedingungen für Kurse
Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Für eine versäumte Zeitstunde in der Geburtsvorbereitung werden jeweils 10,00 € privat in Rechnung gestellt.
Dabei ist es unherblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Sonderausnahmen sind ärztlich angeordnete Liegezeiten, stationäre Krankenhausaufenthalte und/oder eine vorzeitige Entbindung.
Die einzelenen Kursstunden bauen aufeinander auf. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, stellt die Hebamme die Kursgebühren in Höhe von 150,00 € komplett privat in Rechnung. Eine Stornierung muss schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen.
Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
Bei diesem Kurs handelt es sich um einen "Partnerkurs". Das bedeutet, dass eine Begleitperson (für den Samstag) mit angemeldet werden muss.
Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Partnergebühr: 60 €
Kursort: Kita Stennerland
Kurstyp: für Schwangere
Kursleitung: Helena Warkentin
Bitte melde dich für diesen Kurs erst an, wenn dein Kind bereits geboren ist.
Kursbeginn sollte 7-8 Wochen nach der Geburt bzw.
nach der Untersuchung beim Gynäkologen/Gynäkologin sein.
Teilnahmebedingungen für Kurse
Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Für eine versäumte Kurseinheit in der Rückbildungsgymnastik werden jeweils 10,00 € berechnet. Zum ersten Kursabend werden hierfür 50,00 € (gerne in 10,00 € Scheinen) von der Teilnehmerin mitgebracht. Für versäumte Stunden wird das Geld entsprechend einbehalten oder zurück gezahlt.
Dabei ist es unherblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Sonderausnahmen sind ärztlich angeordnete Liegezeiten und/oder stationäre Krankenhausaufenthalte.
Die einzelenen Kursstunden bauen aufeinander auf. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, stellt die Hebamme die Kursgebühren in Höhe von 80,00 € komplett privat in Rechnung. Eine Stornierung muss schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen.
Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Kursort: Kleine Wunder
Kurstyp: für Wöchnerinnen
Kursleitung: Helena Warkentin
Teilnahmebedingungen für Kurse
Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Für eine versäumte Kurseinheit in der Geburtsvorbereitung werden jeweils 16,00 € privat in Rechnung gestellt.
Dabei ist es unherblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Sonderausnahmen sind ärztlich angeordnete Liegezeiten, stationäre Krankenhausaufenthalte und/oder eine vorzeitige Entbindung.
Die einzelenen Kursstunden bauen aufeinander auf. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, stellt die Hebamme die Kursgebühren in Höhe von 120,00 € komplett privat in Rechnung. Eine Stornierung muss schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen.
Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Partnergebühr: 20 €
Kursort: Kleine Wunder
Kurstyp: für Schwangere
Kursleitung: Helena Warkentin
Bitte melde dich für diesen Kurs erst an, wenn dein Kind bereits geboren ist.
Kursbeginn sollte 7-8 Wochen nach der Geburt bzw.
nach der Untersuchung beim Gynäkologen/Gynäkologin sein.
Teilnahmebedingungen für Kurse
Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Für eine versäumte Kurseinheit in der Rückbildungsgymnastik werden jeweils 10,00 € berechnet. Zum ersten Kursabend werden hierfür 50,00 € (gerne in 10,00 € Scheinen) von der Teilnehmerin mitgebracht. Für versäumte Stunden wird das Geld entsprechend einbehalten oder zurück gezahlt.
Dabei ist es unherblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Sonderausnahmen sind ärztlich angeordnete Liegezeiten und/oder stationäre Krankenhausaufenthalte.
Die einzelenen Kursstunden bauen aufeinander auf. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, stellt die Hebamme die Kursgebühren in Höhe von 80,00 € komplett privat in Rechnung. Eine Stornierung muss schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen.
Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Kursort: Kleine Wunder
Kurstyp: für Wöchnerinnen
Kursleitung: Helena Warkentin
Bitte melde dich für diesen Kurs erst an, wenn dein Kind bereits geboren ist.
Kursbeginn sollte 7-8 Wochen nach der Geburt bzw.
nach der Untersuchung beim Gynäkologen/Gynäkologin sein.
Teilnahmebedingungen für Kurse
Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Für eine versäumte Kurseinheit in der Rückbildungsgymnastik werden jeweils 10,00 € berechnet. Zum ersten Kursabend werden hierfür 50,00 € (gerne in 10,00 € Scheinen) von der Teilnehmerin mitgebracht. Für versäumte Stunden wird das Geld entsprechend einbehalten oder zurück gezahlt.
Dabei ist es unherblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Sonderausnahmen sind ärztlich angeordnete Liegezeiten und/oder stationäre Krankenhausaufenthalte.
Die einzelenen Kursstunden bauen aufeinander auf. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, stellt die Hebamme die Kursgebühren in Höhe von 80,00 € komplett privat in Rechnung. Eine Stornierung muss schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen.
Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Kursort: Kleine Wunder
Kurstyp: für Wöchnerinnen
Kursleitung: Helena Warkentin
Teilnahmebedingungen für Kurse
Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Für eine versäumte Zeitstunde in der Geburtsvorbereitung werden jeweils 10,00 € privat in Rechnung gestellt.
Dabei ist es unherblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Sonderausnahmen sind ärztlich angeordnete Liegezeiten, stationäre Krankenhausaufenthalte und/oder eine vorzeitige Entbindung.
Die einzelenen Kursstunden bauen aufeinander auf. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, stellt die Hebamme die Kursgebühren in Höhe von 150,00 € komplett privat in Rechnung. Eine Stornierung muss schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen.
Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
Bei diesem Kurs handelt es sich um einen "Partnerkurs". Das bedeutet, dass eine Begleitperson (für den Samstag) mit angemeldet werden muss.
Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Partnergebühr: 60 €
Kursort: Kita Stennerland
Kurstyp: für Schwangere
Kursleitung: Helena Warkentin
Bitte melde dich für diesen Kurs erst an, wenn dein Kind bereits geboren ist.
Kursbeginn sollte 7-8 Wochen nach der Geburt bzw.
nach der Untersuchung beim Gynäkologen/Gynäkologin sein.
Teilnahmebedingungen für Kurse
Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Für eine versäumte Kurseinheit in der Rückbildungsgymnastik werden jeweils 10,00 € berechnet. Zum ersten Kursabend werden hierfür 50,00 € (gerne in 10,00 € Scheinen) von der Teilnehmerin mitgebracht. Für versäumte Stunden wird das Geld entsprechend einbehalten oder zurück gezahlt.
Dabei ist es unherblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Sonderausnahmen sind ärztlich angeordnete Liegezeiten und/oder stationäre Krankenhausaufenthalte.
Die einzelenen Kursstunden bauen aufeinander auf. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, stellt die Hebamme die Kursgebühren in Höhe von 80,00 € komplett privat in Rechnung. Eine Stornierung muss schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen.
Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Kursort: Kleine Wunder
Kurstyp: für Wöchnerinnen
Kursleitung: Helena Warkentin
Bitte melde dich für diesen Kurs erst an, wenn dein Kind bereits geboren ist.
Kursbeginn sollte 7-8 Wochen nach der Geburt bzw.
nach der Untersuchung beim Gynäkologen/Gynäkologin sein.
Teilnahmebedingungen für Kurse
Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Für eine versäumte Kurseinheit in der Rückbildungsgymnastik werden jeweils 10,00 € berechnet. Zum ersten Kursabend werden hierfür 50,00 € (gerne in 10,00 € Scheinen) von der Teilnehmerin mitgebracht. Für versäumte Stunden wird das Geld entsprechend einbehalten oder zurück gezahlt.
Dabei ist es unherblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Sonderausnahmen sind ärztlich angeordnete Liegezeiten und/oder stationäre Krankenhausaufenthalte.
Die einzelenen Kursstunden bauen aufeinander auf. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, stellt die Hebamme die Kursgebühren in Höhe von 80,00 € komplett privat in Rechnung. Eine Stornierung muss schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen.
Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Kursort: Kleine Wunder
Kurstyp: für Wöchnerinnen
Kursleitung: Helena Warkentin
Bitte melde dich für diesen Kurs erst an, wenn dein Kind bereits geboren ist.
Kursbeginn sollte 7-8 Wochen nach der Geburt bzw.
nach der Untersuchung beim Gynäkologen/Gynäkologin sein.
Teilnahmebedingungen für Kurse
Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Für eine versäumte Kurseinheit in der Rückbildungsgymnastik werden jeweils 10,00 € berechnet. Zum ersten Kursabend werden hierfür 50,00 € (gerne in 10,00 € Scheinen) von der Teilnehmerin mitgebracht. Für versäumte Stunden wird das Geld entsprechend einbehalten oder zurück gezahlt.
Dabei ist es unherblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Sonderausnahmen sind ärztlich angeordnete Liegezeiten und/oder stationäre Krankenhausaufenthalte.
Die einzelenen Kursstunden bauen aufeinander auf. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, stellt die Hebamme die Kursgebühren in Höhe von 80,00 € komplett privat in Rechnung. Eine Stornierung muss schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen.
Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Kursort: Kleine Wunder
Kurstyp: für Wöchnerinnen
Kursleitung: Helena Warkentin
Teilnahmebedingungen für Kurse
Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Für eine versäumte Kurseinheit in der Geburtsvorbereitung werden jeweils 16,00 € privat in Rechnung gestellt.
Dabei ist es unherblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Sonderausnahmen sind ärztlich angeordnete Liegezeiten, stationäre Krankenhausaufenthalte und/oder eine vorzeitige Entbindung.
Die einzelenen Kursstunden bauen aufeinander auf. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, stellt die Hebamme die Kursgebühren in Höhe von 120,00 € komplett privat in Rechnung. Eine Stornierung muss schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen.
Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Partnergebühr: 20 €
Kursort: Kleine Wunder
Kurstyp: für Schwangere
Kursleitung: Helena Warkentin