Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Teilnahmebedingungen für Kurse
Die Gebühren für teilgenommene Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Für eine versäumte Kurseinheit in der Geburtsvorbereitung werden jeweils 16,00 € berechnet, für eine Rückbildungseinheit jeweils 10,00 €.
Dabei ist es unherblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Sonderausnahmen sind ärztlich angeordnete Liegezeiten, stationäre Krankenhausaufenthalte und/oder eine vorzeitige Entbindung.
Die einzelenen Kursstunden bauen aufeinander auf. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, stellt die Hebamme die Kursgebühren (Geburtsvorbereitung: 120,00 € - Rückbildungsgymnastik: 80,00 €) komplett privat in Rechnung. Eine Stornierung muss schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen.
Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.