Kursliste

Hier sehen Sie die Übersicht über das Kursangebot. Sie können sich auch gleich für einen Kurs anmelden.

0304_Geburtsvorbereitung - Helena Warkentin (3.4.2025 - 22.5.2025)

3.4.2025 - 22.5.2025

Teilnahmebedingungen für Kurse

Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Für eine versäumte Kurseinheit in der Geburtsvorbereitung werden jeweils 16,00 € privat in Rechnung gestellt.

Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Sonderausnahmen sind ärztlich angeordnete Liegezeiten, stationäre Krankenhausaufenthalte und/oder eine vorzeitige Entbindung.

Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.

Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, stellt die Hebamme die Kursgebühren in Höhe von 120,00 € komplett privat in Rechnung. Eine Stornierung muss schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen. 

Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.

Wenn unter den Terminen der Partnerabend nicht angegeben ist, dann wird dieser gemeinsam am ersten Abend abgestimmt.

 

Kosten: wird von Krankenkassen bezahlt
Partnergebühr: 20 €
Kursort: Hebammenpraxis Kleine Wunder
Kurstyp: für Schwangere
Kursleitung: Helena Warkentin

Termine:

  • 3.4.2025 18:00 - 20:00
  • 10.4.2025 18:00 - 20:00
  • 24.4.2025 18:00 - 20:00
  • 29.4.2025 18:00 - 20:00 (mit PartnerIn)
  • 8.5.2025 18:00 - 20:00
  • 15.5.2025 18:00 - 20:00
  • 22.5.2025 18:00 - 20:00

0304_Rückbildung - Helena Warkentin (3.4.2025 - 26.5.2025)

3.4.2025 - 26.5.2025

Bitte melde dich für diesen Kurs erst an, wenn dein Kind bereits geboren ist.

Kursbeginn sollte 6 – 8 Wochen nach einer vaginalen Geburt

und 10 – 12 Wochen nach einer Bauchgeburt sein.

Teilnahmebedingungen für Kurse

Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Für eine versäumte Kurseinheit in der Rückbildungsgymnastik werden jeweils 10,00 € berechnet. Zum ersten Kursabend werden hierfür 50,00 € (gerne in 10,00 € Scheinen) von der Teilnehmerin mitgebracht. Für versäumte Stunden wird das Geld entsprechend einbehalten oder zurück gezahlt.

Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Sonderausnahmen sind ärztlich angeordnete Liegezeiten und/oder stationäre Krankenhausaufenthalte.

Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.

Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, stellt die Hebamme die Kursgebühren in Höhe von 80,00 € komplett privat in Rechnung. Eine Stornierung muss schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen. 

Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.

 

Kosten: wird von Krankenkassen bezahlt
Kursort: Hebammenpraxis Kleine Wunder
Kurstyp: für Wöchnerinnen
Kursleitung: Helena Warkentin

Termine:

  • 3.4.2025 20:15 - 21:30
  • 10.4.2025 20:15 - 21:30
  • 24.4.2025 20:15 - 21:30
  • 29.4.2025 20:15 - 21:30
  • 8.5.2025 20:15 - 21:30
  • 15.5.2025 20:15 - 21:30
  • 22.5.2025 20:15 - 21:30
  • 26.5.2025 20:15 - 21:30

1205_Geburtsvorbereitung - Marita Willmes (12.5.2025 - 30.6.2025)

12.5.2025 - 30.6.2025

Teilnahmebedingungen für Kurse

Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Für eine versäumte Kurseinheit in der Geburtsvorbereitung werden jeweils 16,00 € privat in Rechnung gestellt.

Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Sonderausnahmen sind ärztlich angeordnete Liegezeiten, stationäre Krankenhausaufenthalte und/oder eine vorzeitige Entbindung.

Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.

Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, stellt die Hebamme die Kursgebühren in Höhe von 120,00 € komplett privat in Rechnung. Eine Stornierung muss schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen. 

Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.

Wenn unter den Terminen der Partnerabend nicht angegeben ist, dann wird dieser gemeinsam am ersten Abend abgestimmt.

 

Kosten: wird von Krankenkassen bezahlt
Partnergebühr: 20 €
Kursort: Hebammenpraxis Kleine Wunder
Kurstyp: für Schwangere
Kursleitung: Marita Willmes

Termine:

  • 12.5.2025 18:00 - 20:00
  • 19.5.2025 18:00 - 20:00
  • 26.5.2025 18:00 - 20:00
  • 13.6.2025 18:00 - 20:00
  • 16.6.2025 18:00 - 20:00
  • 23.6.2025 18:00 - 20:00
  • 30.6.2025 18:00 - 20:00

1305_18:00Uhr_Rückbildung - AWO KITA STENNERLAND (13.5.2025 - 1.7.2025)

13.5.2025 - 1.7.2025

Bitte melde dich für diesen Kurs erst an, wenn dein Kind bereits geboren ist.

Kursbeginn sollte 6 – 8 Wochen nach einer vaginalen Geburt

und 10 – 12 Wochen nach einer Bauchgeburt sein.

Teilnahmebedingungen für Kurse

Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Für eine versäumte Kurseinheit in der Rückbildungsgymnastik werden jeweils 10,00 € berechnet. Zum ersten Kursabend werden hierfür 50,00 € (gerne in 10,00 € Scheinen) von der Teilnehmerin mitgebracht. Für versäumte Stunden wird das Geld entsprechend einbehalten oder zurück gezahlt.

Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Sonderausnahmen sind ärztlich angeordnete Liegezeiten und/oder stationäre Krankenhausaufenthalte.

Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.

Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, stellt die Hebamme die Kursgebühren in Höhe von 80,00 € komplett privat in Rechnung. Eine Stornierung muss schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen. 

Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.

 

Kosten: wird von Krankenkassen bezahlt
Kursort: Kita Stennerland
Kurstyp: für Wöchnerinnen
Kursleitung: Helena Warkentin

Termine:

  • 13.5.2025 18:00 - 19:15
  • 20.5.2025 18:00 - 19:15
  • 27.5.2025 18:00 - 19:15
  • 3.6.2025 18:00 - 19:15
  • 10.6.2025 18:00 - 19:15
  • 17.6.2025 18:00 - 19:15
  • 24.6.2025 18:00 - 19:15
  • 1.7.2025 18:00 - 19:15

1305_20:00Uhr_Rückbildung - Helena Warkentin (13.5.2025 - 1.7.2025)

13.5.2025 - 1.7.2025

Bitte melde dich für diesen Kurs erst an, wenn dein Kind bereits geboren ist.

Kursbeginn sollte 6 – 8 Wochen nach einer vaginalen Geburt

und 10 – 12 Wochen nach einer Bauchgeburt sein.

Teilnahmebedingungen für Kurse

Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Für eine versäumte Kurseinheit in der Rückbildungsgymnastik werden jeweils 10,00 € berechnet. Zum ersten Kursabend werden hierfür 50,00 € (gerne in 10,00 € Scheinen) von der Teilnehmerin mitgebracht. Für versäumte Stunden wird das Geld entsprechend einbehalten oder zurück gezahlt.

Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Sonderausnahmen sind ärztlich angeordnete Liegezeiten und/oder stationäre Krankenhausaufenthalte.

Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.

Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, stellt die Hebamme die Kursgebühren in Höhe von 80,00 € komplett privat in Rechnung. Eine Stornierung muss schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen. 

Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.

 

Kosten: wird von Krankenkassen bezahlt
Kursort: Hebammenpraxis Kleine Wunder
Kurstyp: für Wöchnerinnen
Kursleitung: Helena Warkentin

Termine:

  • 13.5.2025 20:00 - 21:15
  • 20.5.2025 20:00 - 21:15
  • 27.5.2025 20:00 - 21:15
  • 3.6.2025 20:00 - 21:15
  • 10.6.2025 20:00 - 21:15
  • 17.6.2025 20:00 - 21:15
  • 24.6.2025 20:00 - 21:15
  • 1.7.2025 20:00 - 21:15

2005_Rückbildung MIT KIND - Yana Haesen (20.5.2025 - 8.7.2025)

20.5.2025 - 8.7.2025

Bitte melde dich für diesen Kurs erst an, wenn dein Kind bereits geboren ist.

Kursbeginn sollte 6 – 8 Wochen nach einer vaginalen Geburt

und 10 – 12 Wochen nach einer Bauchgeburt sein.

Teilnahmebedingungen für Kurse

Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Für eine versäumte Kurseinheit in der Rückbildungsgymnastik werden jeweils 10,00 € berechnet. Zum ersten Kursabend werden hierfür 50,00 € (gerne in 10,00 € Scheinen) von der Teilnehmerin mitgebracht. Für versäumte Stunden wird das Geld entsprechend einbehalten oder zurück gezahlt.

Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Sonderausnahmen sind ärztlich angeordnete Liegezeiten und/oder stationäre Krankenhausaufenthalte.

Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.

Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, stellt die Hebamme die Kursgebühren in Höhe von 80,00 € komplett privat in Rechnung. Eine Stornierung muss schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen. 

Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.

 

Kosten: wird von Krankenkassen bezahlt
Kursort: Hebammenpraxis Kleine Wunder
Kurstyp: für Wöchnerinnen
Kursleitung: Yana Haesen

Noch wenige Plätze

Termine:

  • 20.5.2025 09:00 - 10:15
  • 27.5.2025 09:00 - 10:15
  • 3.6.2025 09:00 - 10:15
  • 10.6.2025 09:00 - 10:15
  • 17.6.2025 09:00 - 10:15
  • 24.6.2025 09:00 - 10:15
  • 1.7.2025 09:00 - 10:15
  • 8.7.2025 09:00 - 10:15

0506_Geburtsvorbereitung - Helena Warkentin (5.6.2025 - 17.7.2025)

5.6.2025 - 17.7.2025

Teilnahmebedingungen für Kurse

Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Für eine versäumte Kurseinheit in der Geburtsvorbereitung werden jeweils 16,00 € privat in Rechnung gestellt.

Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Sonderausnahmen sind ärztlich angeordnete Liegezeiten, stationäre Krankenhausaufenthalte und/oder eine vorzeitige Entbindung.

Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.

Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, stellt die Hebamme die Kursgebühren in Höhe von 120,00 € komplett privat in Rechnung. Eine Stornierung muss schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen. 

Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.

Wenn unter den Terminen der Partnerabend nicht angegeben ist, dann wird dieser gemeinsam am ersten Abend abgestimmt.

 

Kosten: wird von Krankenkassen bezahlt
Partnergebühr: 20 €
Kursort: Hebammenpraxis Kleine Wunder
Kurstyp: für Schwangere
Kursleitung: Helena Warkentin

Termine:

  • 5.6.2025 18:00 - 20:00
  • 12.6.2025 18:00 - 20:00
  • 18.6.2025 18:00 - 20:00
  • 26.6.2025 18:00 - 20:00 (mit PartnerIn)
  • 3.7.2025 18:00 - 20:00
  • 10.7.2025 18:00 - 20:00
  • 17.7.2025 18:00 - 20:00

0506_Rückbildung - Helena Warkentin (5.6.2025 - 17.7.2025)

5.6.2025 - 17.7.2025

Bitte melde dich für diesen Kurs erst an, wenn dein Kind bereits geboren ist.

Kursbeginn sollte 6 – 8 Wochen nach einer vaginalen Geburt

und 10 – 12 Wochen nach einer Bauchgeburt sein.

Teilnahmebedingungen für Kurse

Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Für eine versäumte Kurseinheit in der Rückbildungsgymnastik werden jeweils 10,00 € berechnet. Zum ersten Kursabend werden hierfür 50,00 € (gerne in 10,00 € Scheinen) von der Teilnehmerin mitgebracht. Für versäumte Stunden wird das Geld entsprechend einbehalten oder zurück gezahlt.

Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Sonderausnahmen sind ärztlich angeordnete Liegezeiten und/oder stationäre Krankenhausaufenthalte.

Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.

Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, stellt die Hebamme die Kursgebühren in Höhe von 80,00 € komplett privat in Rechnung. Eine Stornierung muss schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen. 

Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.

 

Kosten: wird von Krankenkassen bezahlt
Kursort: Hebammenpraxis Kleine Wunder
Kurstyp: für Wöchnerinnen
Kursleitung: Helena Warkentin

Plätze vorhanden

Termine:

  • 5.6.2025 20:15 - 21:30
  • 12.6.2025 20:15 - 21:30
  • 18.6.2025 20:15 - 21:30
  • 23.6.2025 20:15 - 21:30
  • 26.6.2025 20:15 - 21:30
  • 3.7.2025 20:15 - 21:30
  • 10.7.2025 20:15 - 21:30
  • 17.7.2025 20:15 - 21:30

1106_Rückbildung MIT KIND - Helena Warkentin (11.6.2025 - 29.7.2025)

11.6.2025 - 29.7.2025

Bitte melde dich für diesen Kurs erst an, wenn dein Kind bereits geboren ist.

Kursbeginn sollte 6 – 8 Wochen nach einer vaginalen Geburt

und 10 – 12 Wochen nach einer Bauchgeburt sein.

Teilnahmebedingungen für Kurse

Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Für eine versäumte Kurseinheit in der Rückbildungsgymnastik werden jeweils 10,00 € berechnet. Zum ersten Kursabend werden hierfür 50,00 € (gerne in 10,00 € Scheinen) von der Teilnehmerin mitgebracht. Für versäumte Stunden wird das Geld entsprechend einbehalten oder zurück gezahlt.

Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Sonderausnahmen sind ärztlich angeordnete Liegezeiten und/oder stationäre Krankenhausaufenthalte.

Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.

Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, stellt die Hebamme die Kursgebühren in Höhe von 80,00 € komplett privat in Rechnung. Eine Stornierung muss schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen. 

Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.

 

Kosten: wird von Krankenkassen bezahlt
Kursort: Hebammenpraxis Kleine Wunder
Kurstyp: für Wöchnerinnen
Kursleitung: Helena Warkentin

Plätze vorhanden

Termine:

  • 11.6.2025 10:30 - 11:45
  • 17.6.2025 10:30 - 11:45
  • 24.6.2025 10:30 - 11:45
  • 1.7.2025 10:30 - 11:45
  • 8.7.2025 10:30 - 11:45
  • 15.7.2025 10:30 - 11:45
  • 22.7.2025 10:30 - 11:45
  • 29.7.2025 10:30 - 11:45

1407_Rückbildung - Sandra Luig (14.7.2025 - 8.9.2025)

14.7.2025 - 8.9.2025

Bitte melde dich für diesen Kurs erst an, wenn dein Kind bereits geboren ist.

Kursbeginn sollte 6 – 8 Wochen nach einer vaginalen Geburt

und 10 – 12 Wochen nach einer Bauchgeburt sein.

Teilnahmebedingungen für Kurse

Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Für eine versäumte Kurseinheit in der Rückbildungsgymnastik werden jeweils 10,00 € berechnet. Zum ersten Kursabend werden hierfür 50,00 € (gerne in 10,00 € Scheinen) von der Teilnehmerin mitgebracht. Für versäumte Stunden wird das Geld entsprechend einbehalten oder zurück gezahlt.

Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Sonderausnahmen sind ärztlich angeordnete Liegezeiten und/oder stationäre Krankenhausaufenthalte.

Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.

Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, stellt die Hebamme die Kursgebühren in Höhe von 80,00 € komplett privat in Rechnung. Eine Stornierung muss schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen. 

Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.

 

Kosten: wird von Krankenkassen bezahlt
Kursort: Hebammenpraxis Kleine Wunder
Kurstyp: für Wöchnerinnen
Kursleitung: Sandra Luig

Plätze vorhanden

Termine:

  • 14.7.2025 18:00 - 19:15
  • 21.7.2025 18:00 - 19:15
  • 28.7.2025 18:00 - 19:15
  • 4.8.2025 18:00 - 19:15
  • 18.8.2025 18:00 - 19:15
  • 25.8.2025 18:00 - 19:15
  • 1.9.2025 18:00 - 19:15
  • 8.9.2025 18:00 - 19:15

1407_Geburtsvorbereitung - Sandra Luig (14.7.2025 - 1.9.2025)

14.7.2025 - 1.9.2025

Teilnahmebedingungen für Kurse

Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Für eine versäumte Kurseinheit in der Geburtsvorbereitung werden jeweils 16,00 € privat in Rechnung gestellt.

Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Sonderausnahmen sind ärztlich angeordnete Liegezeiten, stationäre Krankenhausaufenthalte und/oder eine vorzeitige Entbindung.

Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.

Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, stellt die Hebamme die Kursgebühren in Höhe von 120,00 € komplett privat in Rechnung. Eine Stornierung muss schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen. 

Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.

Wenn unter den Terminen der Partnerabend nicht angegeben ist, dann wird dieser gemeinsam am ersten Abend abgestimmt.

 

Kosten: wird von Krankenkassen bezahlt
Partnergebühr: 20 €
Kursort: Hebammenpraxis Kleine Wunder
Kurstyp: für Schwangere
Kursleitung: Sandra Luig

Noch wenige Plätze

Termine:

  • 14.7.2025 19:30 - 21:30
  • 21.7.2025 19:30 - 21:30
  • 28.7.2025 19:30 - 21:30
  • 4.8.2025 19:30 - 21:30
  • 18.8.2025 19:30 - 21:30
  • 25.8.2025 19:30 - 21:30
  • 1.9.2025 19:30 - 21:30

0708_Geburtsvorbereitung - Yana Haesen (7.8.2025 - 18.9.2025)

7.8.2025 - 18.9.2025

Teilnahmebedingungen für Kurse

Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Für eine versäumte Kurseinheit in der Geburtsvorbereitung werden jeweils 16,00 € privat in Rechnung gestellt.

Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Sonderausnahmen sind ärztlich angeordnete Liegezeiten, stationäre Krankenhausaufenthalte und/oder eine vorzeitige Entbindung.

Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.

Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, stellt die Hebamme die Kursgebühren in Höhe von 120,00 € komplett privat in Rechnung. Eine Stornierung muss schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen. 

Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.

Wenn unter den Terminen der Partnerabend nicht angegeben ist, dann wird dieser gemeinsam am ersten Abend abgestimmt.

 

Kosten: wird von Krankenkassen bezahlt
Partnergebühr: 20 €
Kursort: Hebammenpraxis Kleine Wunder
Kurstyp: für Schwangere
Kursleitung: Yana Haesen

Termine:

  • 7.8.2025 18:00 - 20:00
  • 14.8.2025 18:00 - 20:00
  • 21.8.2025 18:00 - 20:00 (mit PartnerIn)
  • 28.8.2025 18:00 - 20:00
  • 4.9.2025 18:00 - 20:00
  • 11.9.2025 18:00 - 20:00
  • 18.9.2025 18:00 - 20:00

2708_Geburtsvorbereitung - Helena Warkentin (27.8.2025 - 1.10.2025)

27.8.2025 - 1.10.2025

Teilnahmebedingungen für Kurse

Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Für eine versäumte Kurseinheit in der Geburtsvorbereitung werden jeweils 16,00 € privat in Rechnung gestellt.

Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Sonderausnahmen sind ärztlich angeordnete Liegezeiten, stationäre Krankenhausaufenthalte und/oder eine vorzeitige Entbindung.

Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.

Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, stellt die Hebamme die Kursgebühren in Höhe von 120,00 € komplett privat in Rechnung. Eine Stornierung muss schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen. 

Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.

Wenn unter den Terminen der Partnerabend nicht angegeben ist, dann wird dieser gemeinsam am ersten Abend abgestimmt.

 

Kosten: wird von Krankenkassen bezahlt
Partnergebühr: 20 €
Kursort: Hebammenpraxis Kleine Wunder
Kurstyp: für Schwangere
Kursleitung: Helena Warkentin

Noch wenige Plätze

Termine:

  • 27.8.2025 18:00 - 20:00
  • 3.9.2025 18:00 - 20:00
  • 10.9.2025 18:00 - 20:00
  • 17.9.2025 18:00 - 20:00 (mit PartnerIn)
  • 22.9.2025 18:00 - 20:00
  • 24.9.2025 18:00 - 20:00
  • 1.10.2025 18:00 - 20:00

0910_Geburtsvorbereitung - Marita Willmes (9.10.2025 - 20.11.2025)

9.10.2025 - 20.11.2025

Teilnahmebedingungen für Kurse

Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Für eine versäumte Kurseinheit in der Geburtsvorbereitung werden jeweils 16,00 € privat in Rechnung gestellt.

Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Sonderausnahmen sind ärztlich angeordnete Liegezeiten, stationäre Krankenhausaufenthalte und/oder eine vorzeitige Entbindung.

Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.

Nach verbindlicher Anmeldung und späterer Nichtteilnahme am Kurs, stellt die Hebamme die Kursgebühren in Höhe von 120,00 € komplett privat in Rechnung. Eine Stornierung muss schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, erfolgen. 

Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungspflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Diese Rechnung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 1,8 (siehe § 1 Hebammengebührenverordnung Nordrhein-Westfalen) zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Als Zahlungsfrist werden zehn Werktage nach Rechnungsdatum vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

Mit der Anmeldung zu dem ausgewählten Kurs bestätigt die Teilnehmerin, dass sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.

Wenn unter den Terminen der Partnerabend nicht angegeben ist, dann wird dieser gemeinsam am ersten Abend abgestimmt.

 

Kosten: wird von Krankenkassen bezahlt
Kursort: Hebammenpraxis Kleine Wunder
Kurstyp: für Schwangere
Kursleitung: Marita Willmes

Plätze vorhanden

Termine:

  • 9.10.2025 18:00 - 20:00
  • 16.10.2025 18:00 - 20:00
  • 23.10.2025 18:00 - 20:00
  • 30.10.2025 18:00 - 20:00
  • 6.11.2025 18:00 - 20:00
  • 13.11.2025 18:00 - 20:00
  • 20.11.2025 18:00 - 20:00